Eine der am härtesten von der Coronapandemie betroffenen Branchen ist die Sport- und Fitnessindustrie und damit das Fitnesstraining Outdoor wie indoor in einem Fitnessstudio.
Im immer wieder verlängerten Lockdown bleiben auch die Fitnessstudios, Vereine sowie Sport- und Freizeiteinrichtungen geschlossen. Doch mit kreativen Raumlösungen von Zeltverleih Intersettle ist ein Training unter Einhaltung der Coronaschutzverordnung möglich, wie ein aktuelles Gerichtsurteil aus Hamburg zeigt.
Fitnesstraining Outdoor mit einer weiteren Person ist erlaubt
Erlaubt ist momentan der Individualsport und das Sporttreiben mit den Personen des eigenen Hausstandes oder maximal einer weiteren Person eines anderen Hausstandes. Genau diese Vorgabe hat der Besitzer eines Hamburger Fitnessstudios beachtet und sich für sein Fitnessstudio kreativ zunutze gemacht: auf Freiflächen vor seinem Studio hat er mehrere Event-Zelte aufgebaut, in denen mit einem Personaltrainer quasi Outdoor trainiert werden kann.
Zelte für Fitnessstudios und Personaltrainer zum Outdoor-Training
Erlaubt wurde seine Idee jetzt in einem aktuellen Urteil des Hamburger Verwaltungsgerichts, nachdem die Polizei das Training erst verbieten wollte. Und selbst das zuständige Bezirksamt teilte mit, dass es keinen Anlass für ein "ordnungsbehördliches Einschreiten" sehe, denn das Personaltraining würde in dieser Form die erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus berücksichtigen. Das Training findet also korrekt im Rahmen der Corona-Verordnung statt.